Allgemeine Geschäftbedingungen der Firma ASScom-Computer

 

§1Geltung
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich Aufschlag der Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Regelungen und
Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur durch die schriftliche Bestätigung des Verwenders, ASScom- Computer und Technikcenters wirksam.
§2Vertragsabschluß
I.Die in den Prospekten oder in ähnlichen Medien enthaltenen und die mit einem sonstigen Angebot gemachten produktbeschriebenden Angaben etc. sind freibleibend.
II.Beim Verkauf von Hardware und Software im Paket gilt der Kauf nicht als ein einheitlicher Kaufvertrag.
§3 Preise / Zahlung
I.Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Berlin, Blankenburger Chausse 61,ohne Installation, Schulung, Zubehör, Aufrüstung oder sonstige Nebenleistungen. Fracht- und  kostenfreie erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung.
II.Zahlungen sind sofort und ohne jeden Abzug zu erbringen.
III.Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Kosten die durch die Einziehung entstehen, trägt der Käufer.
IV.Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, hat er vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 9% an ASScom- Computer und Technikcenter zu zahlen.
V.Die Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung aller Ansprüche Eigentum des ASScom- Computer und Technikcenters.
VI.Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es Aufschlag dem selben Vertragsverhältnisse beruht. Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen
die entweder unbestritten oder Rechtskräftig sind.
§4 Lieferung
I. ASScom- Computer und Technikcenter ist zu Teillieferungen berechtigt.
II. Gerät ASScom- Computer und Technikcenter  aus Gründen, die ASScom- Computer und Technikcenter zu vertreten hat, in Verzug, so ist die Schadenersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Verzug nicht auf Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.
III.Setzt der Käufer ASScom- Computer und Technikcenter , nach dem ASScom- Computer und Technikcenter bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsanordnung, so ist er nach fristlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, letzteres aber nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Falle leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.
§5 Eigentumsvorbehalt
I.Alle Lieferungen des ASScom- Computer und Technikcenter erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Im kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst beim Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer über.
II. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräusserung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an ASScom- Computer und Technikcenter ab.
III. Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein und ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen.  ASScom- Computer und Technikcenter kann in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten und / oder die Einziehungbefugnis des Käufers gegenüber dem Waren Empfänger widerrufen. Der Käufer ist dann Verpflichtet, ASScom- Computer und Technikcenter Auskunft über die Warenempfänger zu geben, die Abtretung der Forderung des Käufers gegen die Warenempfänger schriftlich zu bestätigen und diese vom Übergang der Forderungen auf
ASScom- Computer und Technikcenter zu benachrichtigen.
IV. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die ASScom- Computer und Technikcenter nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25% übersteigt, wird auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
V. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die im Eigentum von ASScom- Computer und Technikcenter stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser und Eigentumsdelikte wie Diebstahl etc. zu versichern.Die Rechte aus dieser Versicherung werden an ASScom- Computer und Technikcenter abgetreten. ASScom- Computer und Technikcenter  nimmt diese Abtretung an.
§7 Gewährleistung
I.Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, ist ASScom- Computer und Technikcenter nach seiner Wahl berechtigt den Liefergegenstand auszubessern oder neu zu liefern. Ersetzte Gegenstände gehen in das Eigentum von ASScom- Computer und Technikcenter über.
II Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung ( Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages ( Wandlung) zu verlangen.
III.Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, daß der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen und nicht offensichtliche Mängel
innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung anzeigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 und § 378 HGB bleiben hiervon unberührt.
III. Der Käufer ist verpflichtet, ASScom- Computer und Technikcenter,die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach seiner Wahl beim Käufer oder bei ASScom- Computer und Technikcenter zu gestatten. Sofern der Käufer die Überprüfung verweigert, wird ASScom- Computer und Technikcenter, von der Gewährleistung befreit.
IV. Die vorstehenden Bestimmungen in Absatz I bis III Satz 1 gelten entsprechend für solche Ansprüche des Käufers, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgten Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Beratungspflichten entstanden sond. So weit dem Käufer ein Anspruch auf Schadenersatz in Geld zusteht, wird dieser hierdurch nicht berührt.
V. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
VI. Verkauft der Käufer die von Asscom- Computer und Technikcenter gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf Asscom- Computer und Technikcenter zu verweisen.
VII. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch ASScom- Computer und Technikcenter schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
VIII. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei Eingriffen, Reparaturen und Reparaturversuche durch den Käufer oder durch nicht von ASScom- Computer und Technikcenter autorisierte Dritte.
IX. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen beim Verkauf gebrauchter Gegenstände.
§ 8 Schadenersatz
I. Der Ersatz von Mangelfolgeschaden ist ausgeschlossen. ASScom- Computer und Technikcenter haftet nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand selbst entstanden sind. Entgangender Gewinn und sonstige Vermögenschäden werden von Asscom- Computer und Technikcenter nicht ersetzt. Dies gilt nicht, wenn der Schaden durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten begründet ist.
II. Im kaufmännischen Verkehr haftet ASScom- Computer und Technikcenter  nur auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens, soweit dieser leicht fahrlässig verursacht wurde.
III. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet ASScom- Computer und Technikcenter nicht, es sei denn, daß ASScom- Computer und Technikcenter deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und der Käufer sichergestellt hat, daß die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
IV. Soweit die Haftung von ASScom- Computer und Technikcenter ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
I. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand Berlin vereinbart, mit der Maßgabe, daß ASScom- Computer und Technikcenter berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder der Niederlassung des Käufers zu klagen.
II. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegte nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich
der Bundesrepublik, ist der Geschäftsitz von ASScom- Computer und Technikcenter Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sind.
III. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 10  Software
Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger beliegenden oder auf diesem befindlichen Bedingungen. Der Käufer erkennt die Geltung diesr Bedingungen durch die Öffnung des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an. Der Käufer, der die Bedingungen nicht anerkennen will, hat die ungeöffneten Datenträger mit allen zugehörigen Teilen unverzüglich an ASScom- Computer und Technikcenter oder die Software unverzüglich zu löschen, falls diese durch unmittelbare Installation auf der Festplatte des Computers geliefert wurde.
§ 11 Sonstige Vereinbarungen
I. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.
II. In diesem Falle wie auch im übrigen ist der Vertrag im Ganzen wie  auch einzelne Regelungen nach dem wirtschaftlichen Wert für ASScom- Computer und Technikcenter auszulegen.

 




     
     
     

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